Veröffentlicht: 06.10.2026 · meine-tarifinfos.de Redaktion
Die Kfz-Versicherung lässt sich jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum Vertragsende kündigen. Das klassische Hauptfenster ist der Jahreswechsel: Eingang der Kündigung spätestens 30. November, 24 Uhr.
Die vier Kündigungsanlässe im Überblick
1. Ordentliche Kündigung (Jahreswechsel)
Die Kündigung muss dem Versicherer bis zum 30.11. vorliegen. Achtung: Bei elektronischer Kündigung gilt der Eingangszeitpunkt, nicht das Absendedatum – also nicht auf den letzten Tag warten.
2. Beitragserhöhung
Erhöht der Versicherer den Beitrag (ohne dass sich Typ- oder Regionalklasse verschlechtert haben), entsteht ein Sonderkündigungsrecht: ein Monat ab Zugang der Mitteilung, sofortiges Vertragsende möglich.
3. Schadenfall
Nach jedem Schaden – ob reguliert oder abgelehnt – können Sie sofort sonderkündigen. Der Vertrag endet einen Monat später; laufende Schadenregulierung bleibt davon unberührt.
4. Fahrzeugwechsel / Abmeldung
Bei Verkauf oder Verschrottung endet der Vertrag automatisch mit der Ummeldung. Beim Fahrzeugübergang lässt sich der Rabatt (übergangsweise) übertragen.
Nach der Kündigung: Nahtlos weiterversichern
Die neue Versicherung braucht das exakte Datum der Ummeldung. Kündigen Sie zuerst, suchen Sie dann in Ruhe den neuen Tarif – zwischen Kündigung und Neubeginn dürfen keine Lücke entstehen (sonst droht Zwangsversicherung mit doppeltem Beitrag).